Kopflauswarnung in der KiTa – und jetzt?

Kopläuse

Wer kennt es nicht? Die Kinder sind endlich alle ins Auto gepackt oder in den Radanhänger geschnallt und während sie munter erzählen bzw. vor sich hin „brabbeln“ oder hysterisch weinen und schreien versucht man, sich selbst zu konzentrieren, geht im Kopf nochmals die heutige „To-do-Liste“ durch und fragt sich zumeist, ob man nicht wieder irgendetwas vergessen hat. Wie jeden Morgen rast die Zeit und Haushalt, Einkauf, Kinder, Job & Co unter einen Hut zu bringen ist wie immer eine Herausforderung. Da wird man umso nervöser, wenn man endlich an der KiTa angelangt ist und einem sofort das Schild mit der „Kopflauswarnung“ ins Gesicht springt. Während man sein Kind auspackt, juckt es einem gefühlt schon überall. Am liebsten würde man es angesichts der Assoziationen, die sich in den eigenen Hirnwindungen bei vielen von uns breitmachen, direkt wieder mitnehmen.

Doch keine Panik! Kopfläuse sind ungefährlich und kein Zeichen mangelnder Hygiene, da sie nicht durch das Waschen der Haare mit gewöhnlichem Shampoo beseitigt werden können. Sie sind weltweit verbreitet, treten jahreszeitunabhängig auf und der Mensch ist ihr einziger Wirt. Sprich: Sobald sie vom Menschen getrennt werden und kein Blut mehr saugen können, werden sie rasch geschwächt und überleben bei Zimmertemperatur in der Regel nicht länger als 2-3 Tage. Übertragen werden sie hauptsächlich von Mensch-zu-Mensch, bei engem Kontakt durch Überwanderung von Haar-zu-Haar, eher seltener aber durchaus möglich auch indirekt über Gegenstände, die in einer kurzen Zeitspanne gemeinsam benutzt werden. Typisch hierfür sind Kämme, Haarbürsten, Schals, Kopfbedeckungen bis hin zum Fahrradhelm und Kopfunterlagen. Läuse können entgegen Flöhen nicht springen und somit auch keine größeren Strecken außerhalb ihres Wirtes zurücklegen. Haustiere sind keine Überträger.

Die Ansteckungsfähigkeit ist nur gegeben, solange der/die Betroffene mit mobilen Läusen befallen und noch nicht behandelt ist. Insofern liegt die Lösung auf der Hand: Der/die Betroffene muss ausfindig gemacht und schnellstens behandelt werden. Doch dies ist nicht immer einfach, denn viele von Euch kennen sich nicht aus mit den Symptomen, die das eigene Kind bei einem Läusebefall zeigen kann. Das wird sich heute nach Lesen des Artikels schlagartig ändern.

Die Läuse stechen in der Regel alle 3-6 Stunden zu, um Blut zu saugen. Dadurch entstehen rote, stichförmige Areale, die aussehen können, als wäre das Kind „in die Brenneseln gefallen“ (Urtikaria) und dementsprechend jucken und kratzen. Bei längerfristigem Befall können sich diese Stellen superinfizieren, sprich, eine Besiedlung mit Bakterien kann zu unschönen Ekzemen, bevorzugt hinter den Ohren, im Nacken und am Hinterkopf führen. Begleitend können im Kopf- bzw. Halsbereich Lymphknotenschwellungen auftreten. Sobald man den Verdacht hat, dass das eigene Kind von Läusen befallen ist, sollte man dessen Kopfhaut systematisch nach lebenden Läusen, Larven und/oder deren Eiern untersuchen. Hierzu sollte man das Haar mit Wasser und etwas Haarpflegespülung anfeuchten und mit einem speziellen Läusekamm, der sehr robust ist und dessen Zinken sehr eng beieinander stehen, Strähne für Strähne sorgfältig auskämmen. Hierbei sollte der Kamm nach jedem Kämmvorgang auf Läuse und Nissen untersucht und gesäubert, z.B. auf einem hellen Handtuch abgestreift werden. Damit keine Larven übersehen werden, kann der Einsatz einer Lupe hilfreich sein.

Eine optimale Behandlung besteht nach heutiger Auffassung in der Kombination chemischer (Kopflausmittel) und mechanischer (Läusekamm) Wirkprinzipien. Da Kopflausmittel nicht zuverlässig alle Eier abtöten und in Abhängigkeit vom Mittel und dessen Anwendung Larven nach der Erstbehandlung nachschlüpfen können, muss innerhalb eines engen Zeitfensters unbedingt eine Wiederholungsbehandlung, optimalerweise an Tag 9-10 durchgeführt werden. Dieser enge zeitliche Rahmen ergibt sich, weil bis zum 7. bzw. 8. Tag noch Larven nachschlüpfen und ab dem 11. Tag junge Weibchen bereits neue Eier ablegen können. Fehler in der Behandlung ergeben sich häufig durch zu kurze Einwirkzeiten des Lausmittels (i.d.R. mind. 10 Minuten, grundsätzlich jedoch am Beipackzettel orientieren), zu sparsames Anwenden bzw. ungleichmäßige Verteilung oder zu starke Verdünnung des Lausmittels in triefend nassem Haar bzw. die Unterlassung der Wiederholungsbehandlung. Auch das „nasse“ Auskämmen mit Haarpflegespülung und Läusekamm in 4 Sitzungen an den Tagen 1, 5, 9 und 13 führt nachgewiesenermaßen bei knapp 60% der behandelten Kinder zur Entlausung. Hierbei werden in der ersten Sitzung die erwachsenen Läuse entfernt, in den nachfolgenden Sitzungen dann die nachgeschlüpften Larven. Am Tag 17 sollte der Behandlungserfolg nochmals überprüft werden. Das Verfahren ist zeitaufwändig und erfordert viel Geduld von Eltern wie auch Kindern, in Kombination mit einer Lausmittelbehandlung sichert es aber eine hohe Erfolgsquote.

 

Ganz kurz, was macht ihr also, wenn ihr bei Eurem Kind einen Kopflausbefall feststellt:


1. Sachgerechte Behandlung (gemäß Packungsbeilage) mit einem zugelassenen und
nachweislich geeigneten Kopflaus-Arzneimittel an Tag 1 und erneut an Tag 9-10.


2. „Nasses“ Auskämmen (Strähne für Strähne) des mit Wasser und Haarpflegespülung angefeuchteten Haares mittels Läusekamm an Tag 1 und im Verlauf an Tag 4,9 und 13.


3. Schlafanzüge und Bettwäsche, Handtücher und Leibwäsche wechseln und bei 60°C waschen.


4. Haarbürsten/Kämme/Haarspangen und –gummis in heißer Seifenlösung reinigen.


5. Kopfbedeckungen, Schals und weitere Gegenstände, auf die Kopfläuse gelangt sein könnten, für 3 Tage luftdicht in einer Plastiktüte verpackt aufbewahren (Eine Behandlung dieser Gegenstände mit Insektizid-Sprays ist nicht notwendig).


6. Umgehend die betroffenen Kontaktpersonen in Familie, KiTas, Krabbelglruppen o.ä. Gemeinschaftseinrichtungen informieren, mit dem Ziel weitere Untersuchungen und ggf. Behandlungen zu veranlassen. Hierzu gibt es sogar eine rechtliche Grundlage, die im sogenannten Infektionsschutzgesetzt (§ 34 Abs. 5 IfSG) verankert ist. Demnach seid ihr dazu „verpflichtet, der Gemeinschaftseinrichtung, die Euer Kind besucht, Mitteilung über einen beobachteten Kopflausbefall, auch nach dessen Behandlung, zu machen.“ Euch als Eltern sollte klar sein, dass das rasche Erkennen und Behandeln eines Kopflausbefalls und die pflichtgemäße Mitteilung darüber eine Voraussetzung für die erfolgreiche Eindämmung des Kopflausbefalls in der Einrichtung sind. Die Durchführung der Behandlung muss i.d.R. durch Euch mündlich oder schriftlich bestätigt werden und richtet sich nach den örtlichen
Regelungen.

 

Und ja, wir beackern am Ende noch die brennendsten aller Fragen, darunter „Muss ich mein Kind direkt aus der KiTa abholen, wenn bei ihm ein Kopflausbefall festgestellt wurde?“ und „Ab wann darf mein Kind wieder zurück in die KiTA?“ Da gibt es nämlich Vorgaben. Sollte also der Kopflausbefall während des Besuches Eures Kindes in der KiTa festgestellt werden und ihr keine Möglichkeit dazu haben, das Kind umgehend abzuholen, ist der Verbleib bis zur Abholung in der KiTa möglich, sofern enge Kontakte zu anderen Kindern in den nächsten Stunden vermieden werden können. 
Grundsätzliche Voraussetzung dafür, dass Euer Kind wieder in die KiTa darf ist, dass „mit einem zur Tilgung des Kopflausbefalls geeigneten Mittels korrekt behandelt wurde“. Der Nachweis über diese sogenannte „Erstbehandlung“ muss nicht zwingend ärztlich erfolgen, sondern kann auch von Euch Eltern als Erziehungsberechtigte erbracht werden. Und da kann ich wirklich nur an Eure Ehrlichkeit appellieren.

 

Eure Katharina
Fachärztin für Kinder- und Jugendheilkunde
Zusatzweiterbildung Intensiv- und Notfallmedizin

Quelle: RKI-Ratgeber zum Kopflausbefall

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